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Schkeitbar

Kryzeminski, Manfred Joachim: Familienbuch Kirchspiel Schkeitbar bei Lützen 1589-1700. 2. korrigierte Auflage. Plaidt: Cardamina Verlag, 2011, 322 S., 1488 Familien, 30 x 21,5 cm, Festeinband, 30,00 Euro

Während für die dichtbesiedelten Gebiete im Hügel- und Mittelgebirgsland des einstigen Kursachen heute schon zahlreiche gedruckte Ortsfamilienbücher und noch mehr Vorarbeiten in Form von familienweisen Verkartungen vorliegen, ist jedes neue Buch für eine Kirchgemeinde im ländlichen Norden noch ein Ereignis. Wiederitzsch, Werbelin und Brodau nördlich von Leipzig liegen gedruckt vor, ebenso Jahnshain südlich Leipzig, Lampertswalde bei Oschatz, Leutewitz bei Riesa und jetzt Schkeitbar südwestlich Leipzig. Zur Kirchgemeinde gehörten im bearbeiteten Zeitraum die Dörfer Gärnitz und Seebenisch, auch nach 1815 noch zum Königreich Sachsen gehörend, sowie Großschkorlopp, Meyhen, Räpitz, Schkeitbar, Schkölen und Thronitz, die 1815 an Preußen abgetreten werden mußten.

Der Verfasser schreibt im Vorwort. „Familienforschung ist in Schkeitbar ein sehr schwieriges Unternehmen, besonders im 17. Jahrhundert. Erhebliche Schwierigkeiten bereiten dabei die Familien Fiedler, Schmidt und Schröter mit häufig gleichen Vornamen der Väter, die im gleichen Zeitraum auftreten. Um diesen Familien-Wirrwarr zu lösen, habe ich mich vor ca. 10 Jahren entschlossen, die gesamten Kirchenbücher … abzuschreiben, um dann in mühsamer Kleinarbeit die einzelnen Familien zusammenzustellen. Bis auf wenige Familien ist mir das auch gelungen, aber nur durch Hinzuziehung von erhaltenen Gerichtsbüchern.“

Der Verfasser wohnt fern der Heimat seiner Eltern in der Stadt Süßen in Württemberg, also dort, wo die Familiengeschichtsforscher wissen, wie man ein Ortsfamilienbuch anfertigt. Der Familienteil ist mit einem Textverarbeitungsprogramm solide gearbeitet. Wer die schlimmen Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges auf die Landbevölkerung kennenlernen will – das Schlachtfeld von Lützen ist ja nebenan – für den ist das Buch eine Fundgrube. Schade nur, daß der Verfasser die Gerichtshandelsbücher und Steuerlisten nicht auch dazu benutzt hat, die Bauern und Nachbarn in ihrer sozialen Stellung so weit wie möglich zu charakterisieren. Am Schluß des Buches finden wir aber für alle Berufe und Standesbezeichnungen ein komplettes Register.

Doch wo ist am Schluß das Register über die im Familienteil genannten Personen, die nicht in der alphabetischen Ordnung stehen, einschließlich der Ehefrauen und der Orte überhaupt? Völlige Fehlanzeige! Das Buch wird formell von einer Frankfurter Stelle herausgegeben, an die vor über 50 Jahren von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände die Aufgabe vergeben wurde, die Ortsfamilienbücher durch die Vergabe einer fortlaufenden Bandnummer zu registrieren. Diese Stelle hat es bisher nicht fertiggebracht, den Antwortschreiben mit der Bandnummer ein Merkblatt beizufügen, das die Anforderungen an ein Ortsfamilienbuch beschreibt, vielleicht auch auf gängige Datenverarbeitungsprogramme und Vorbilder verweist. Normalerweise erwartet man ja von einem Herausgeber eine bestimmte Leistung. In diesem Falle hätte auch der Verlag auf den handwerklichen Fehler hinweisen und beim Verfasser die Nachlieferung des Ortsregisters anfordern müssen. Da der Druck der Bücher aber erst auf Bestellung erfolgt, ließe sich das noch jederzeit nachholen, womit die außerordentlich verdienstvolle Gesamtleistung abgerundet würde.

Volkmar Weiss, in Familie und Geschichte 20. Jahrgang, 2011, S. 335-336

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