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Jöhlingen

Esswein, Iris: Ortsfamilienbuch Jöhlingen, Gemeinde Walzbachtal, 1650-1925 (Deutsche Ortssippenbücher A 448; Badische Ortssippenbücher 129). Walzbachtal 2007, 1025 S., EUR 52,00.

Hinweis: Dieses Buch wurde zusammen mit den Ortsfamilienbüchern Büchenau, Phillipsburg und Ubstadt besprochen.


Baden ist eines der Gebiete mit der größten Dichte an Ortsfamilienbüchern. Dies gilt besonders für das ehemaligen Fürstbistums Speyer, also das Territorium, in dem der Speyrer Bischof zugleich Landesherr war. Zwischen Heidelberg und Karlsruhe liegen rund 50 bis zum Jahr 1803 speyrische Ortschaften in beachtenswerter Geschlossenheit, von denen über die Hälfte bereits über ein Ortsfamilienbuch verfügt oder aber für die ein solches in Bearbeitung ist - in dieser Sammelrezension werden vier solche Werke vorgestellt. Das Hochstift Speyer bildete quasi den Übergang zwischen kurpfälzischem Gebiet um die Residenz Heidelberg und der Markgrafschaft Baden-Durlach. Diese Region, die landschaftlich Hardtebene, Lußhardt und Bruhrain umfasst, verfügt glücklicherweise - ähnlich dem Markgräflerland im äußersten Südwesten Baden-Württembergs - auch über ein dichtes Netz von Lokalgenealogen, die ihre Orte systematisch bearbeiten und untereinander in regem Austausch stehen. Das trug sicherlich dazu bei, dass - um es vorwegzunehmen - die Qualität aller vier hier anzuzeigenden Bände insgesamt recht gut ist. Sie sind gleichwohl nicht nach einem starren, einheitlichen Schema erstellt, so dass die jeweiligen Stärken und Schwächen der einzelnen Titel einander gegenüber gestellt werden können, wobei sich der Blick auf Methodik, Erscheinungsbild und Informationsgehalt richtet. Eine Überprüfung auf inhaltliche Korrektheit anhand von Originalquellen konnte nicht vorgenommen werden.

Alle Bände sind mithilfe von EDV-Programmen entstanden. Damit werden Datenerfassung, Nummernverknüpfung und Indizierung immens vereinfacht. Nachteil ist eine geringere Freiheit in der Darstellungsform. Die von R. Geißler zunächst handschriftlich erfassten Daten aus Büchenau gaben Brigitte und Werner Helmus in ihr noch relativ junges Programm Ahnenpuzzle ein. Für Jöhlingen und Ubstadt fand Gen_Plus Verwendung, wobei die Verkartung bei letzterem zunächst mit PSA/VK-Win erfolgt war. Der Band Philippsburg entstand mit Hilfe von GES-2000.

Die häufigsten Familiennamen sind nachweislich der Indizes in Büchenau: Abele, Bechtold, Geißler, Hellriegel, Hene(c)ka/Henicka, Keim, Knoch, Moritz, Reineck und Zimmermann - in Jöhlingen: Abele, Backof, Dehm, Fabry, Jäger, Kirchgäßner, Müller, Schaier, Schell und Volk - in Philippsburg: Braun, Dahm, Gilliar, Herd, Maurer, Odenwald, Riehl, Vetter, Zieger und Zimmermann - und schließlich in Ubstadt: Beißmann, Beyer, Beyerle, Brecht, Eiser, Keller, Kneller, Schaadt, Thome und Werner.

Interessanterweise wurden außer Philippsburg alle Bände von den Bearbeitern selbst herausgegeben. Herbert Beyer wählte hierfür das Print-on-demand-Verfahren beim Cardamina- Verlag; so verfügt auch nur Ubstadt über eine ISB-Nummer. Alle vier Ortsfamilienbücher sind im Interesse einer dauerhaften Nutzung fest gebunden. Büchenau und Jöhlingen verfügen über einen farbigen Einband, den die Autoren für je zwei ansprechende Fotos nutzten, Philippsburg und Ubstadt sind in Bibliotheksgewebe mit Prägeschrift eingebunden. Jöhlingen und Ubstadt geben mit je zwei verschiedenen Vorsatzmotiven einen historischen Einstieg ins Thema; beim erstgenannten Band sorgen darüber hinaus eine Vielzahl von Familienfotos auch im Datenteil für eine gelungene Auflockerung. Nur Philippsburg verzichtet völlig auf Illustrationen.

Alle vier Bände verfügen über Einleitungsteile, in denen Methodik und Quellengrundlage ausreichend dargelegt werden. Als besonders professionell überzeugt dabei Ubstadt, u.a. durch ein vierseitiges Quellenverzeichnis. Nur bei Büchenau fehlt ein Abkürzungsverzeichnis; erfreulicherweise beschränkten sich aber alle Bearbeiter auf die wichtigsten bzw. häufigsten Kürzel, sodass auch für den ungeübten Familienforscher die Lektüre nicht zu schwierig wird.

Außer Büchenau (17 x 24 cm) besitzen alle Bände das große Buchformat DIN-A 4. Das Layout des Familienteils ist überall einspaltig gestaltet. Jöhlingen weist mit 4905 Familiennummern die höchste Anzahl auf, die relativ große Schrifttype erscheint auch für ältere Augen optimal lesbar; der Nachteil liegt in der besonders unhandlichen Rückenstärke von 55 mm. Alle Bearbeiter haben sich für mindestens zwei Schriftgrößen entschieden, wobei die Bemerkungen jeweils kleiner gehalten sind. Die Familiennamen der Eltern sind jeweils durch Fettschrift oder Versalien (Büchenau) hervorgehoben; bei Philippsburg wirkt allerdings etwas unübersichtlich, dass auch die Vornamen fett formatiert und den Familiennamen vorangestellt sind. Besonders klar wirken die durchgehenden Überschriften zu Beginn eines neuen Namens bei Büchenau und Jöhlingen. Nützlich sind auch die Kopfzeilen zu nennen, die außer Jöhlingen alle Bände besitzen und die bei Büchenau auch den Ortsnamen enthalten, was besonders dann wichtig erscheint, wenn einem Leser nur Kopien einzelner Seiten aus dem Band vorliegen.

Die Reihenfolge der Einträge folgt bei allen Bänden innerhalb der Familiennamen richtigerweise der Chronologie der Heirat bzw. der (ersten) Kindsgeburt. Auch illegitime Verbindungen sind überall korrekt einsortiert. Etwas irritierend ist lediglich für Büchenau bei unehelichen Verbindungen die Angabe des Geburtsdatums des Kindes als "Verbindungsdatum". Einzelpersonen, die nicht in Familien einzuordnen sind, stehen bei Jöhlingen zu Beginn des Familiennamens. Bei Ubstadt folgen sie nach dem Hauptteil in einem separaten Verzeichnis; da sie nicht indiziert sind, drohen sie allerdings gänzlich übersehen zu werden. Eine solche Ausgrenzung empfiehlt sich aus Sicht des Rezensenten wie bei Jöhlingen eigentlich nur für Personen, bei denen ein Familienname fehlt; solche sind bei Büchenau unter "NN" im Hauptteil einsortiert, gehören aber eigentlich an den Schluss. Bei Philippsburg wurde "auf die Aufnahme von Angaben über einzelne und ortsfremde Personen und Familien" aus Platzgründen verzichtet; immerhin umfasst der Band bereits 4596 Familiennummern. Nach telefonischer Auskunft des Autors füllen die nicht berücksichtigten Einträge neun(!) Ordner, die im Stadtarchiv einsehbar sind. Und darunter ist der Großteil der in der dortigen Garnison stationierten Militärpersonen, für die eigene Kirchenbücher vorliegen, noch gar nicht eingerechnet. Insofern ist der Untertitel des Bandes "Familien und Sippen" zwar nicht falsch, doch geht der Leser in der Regel davon aus, dass für ein Ortsfamilienbuch die in den Kirchenbüchern (aller Konfessionen bzw. Pfarreien) am Ort eingetragenen Amtshandlungen vollständig berücksichtigt wurden. Es wäre daher mehr als wünschenswert, die Einzelpersonen, Ortsfremden und Soldaten in einem Ergänzungsband zu publizieren. Bei Philippsburg handelt es sich übrigens bereits um die zweite Auflage. Gegenüber der ersten von 1975 (Bearbeiter: F. Hebbel und W. Collum) sind dennoch sehr viele Familien neu aufgenommen, darunter die jüdische Bevölkerung ab 1810. Es handelt sich also um weit mehr als um eine korrigierte Neuauflage, zumal auch Ehedaten und fragwürdige Einträge der unter großem Zeitdruck entstandenen und daher recht fehlerhaften Erstauflage anhand der Primärquellen überprüft wurden.

Die Verknüpfung der Familiennnummern innerhalb des Bandes ist für alle vier Orte übersichtlich gelöst, die Frage der Mehrfachehen wird indes unterschiedlich gehandhabt: Während bei Jöhlingen und Ubstadt diese unter einer Familiennummer zusammen gefasst sind, wird bei Büchenau und Philippsburg - unter (unnötigem) Wiederabdruck der Daten des Familienvaters - separiert und streng chronologisch eingereiht.

In den Familienbüchern Büchenau, Jöhlingen und Ubstadt steht (sofern bekannt) bei jedem Datum eine Ortsangabe. Beim Band Philippsburg, das übrigens bis 1615 Udenheim hieß, wird gemäß Anleitung leider auf die Ortsangabe Philippsburg verzichtet; Erfahrungen zumindest aus anderen Gemeinden zeigen jedoch, dass bisweilen andernorts stattgefundene Heirats- oder Todesdaten zu Kindern in den Primärquellen ohne Ortsangabe nachgetragen wurden.

Während bei den Bänden Jöhlingen und Ubstadt das im Bandtitel angegebene Anfangsjahr mit dem Kirchenbuchbeginn übereinstimmt, ist dies bei Büchenau (1607/1696) und Philippsburg (1576/1585) nicht der Fall. 1607 bezieht sich vermutlich auf eine eingearbeitete Steuerliste, die Jahreszahl 1576 ist in den Vorbemerkungen nicht erläutert; ja, dort heißt es, das Buch umfasse die Zeit ab 1585, wobei -die ersten brauchbare Eintragungen- gar erst ab 1620 zu finden seien (S. 9). Empfehlenswert ist in jedem Fall, für den Bandtitel den Kirchenbuchbeginn zu wählen, denn erst ab diesem Jahr ist von einer relativ vollständigen Erfassung der Bevölkerung auszugehen, soweit man in dieser Beziehung überhaupt von Vollständigkeit sprechen kann. Die durchaus erfreuliche Einarbeitung älterer Daten, die stets nur fragmentarische Ergänzungen bietet, kann dann in einem Untertitel Berücksichtung finden.

Eine Grundsatzfrage stellt sich bei Ortsfamilienbüchern stets nach der Begrenzung des Bearbeitungszeitraums und der Einarbeitung standesamtlicher Daten, die in Baden ab 1870 vorhanden sind. Hier haben die Autoren unterschiedliche Lösungen gewählt, wobei auf Grund des mittlerweile großen zeitlichen Abstands zu heute in keinem Fall ein klarer Schnitt steht, sondern die jüngeren Daten mehr oder weniger unvollständig sind. Für Büchenau wurde auf zivile Personenstandsdaten völlig verzichtet, was der bis vor kurzem gültigen Rechtslage absolut entsprach und daher nicht bemängelt werden darf, wenngleich die seither stetig wachsende Anzahl von Nicht- Katholiken in den örtlichen Kirchenbüchern fehlen. Aufgrund der Jahrhunderte langen territorialen Zugehörigkeit zu Speyer gehörte die Einwohnerschaft aller vier Orte ja zum allergrößten Teil der katholischen Konfession an - im Band Jöhlingen sind es über 96 Prozent. Der Büchenauer Autor wertete außer den Kirchenbüchern Melderegister der politischen Gemeinde, Mitteilungsblätter und Pfarrbriefe aus und unterzog sich nach eigener Auskunft der Mühe einer mündlichen Befragungsaktion: Von über 800 Personen verweigerten nur drei die Aufnahme ihrer Daten. So scheint der Großteil der bis 1958 gegründeten Ortsfamilien mit ihren Kindern und sogar deren Heiratsdaten enthalten zu sein - sicher ein Hauptgrund für den hervorragenden Absatz des Buches. Auch die Bearbeiterin des Bandes Jöhlingen entschloss sich zur Auswertung (vermutlich der Kirchenbücher) bis 1925 und fragte darüber hinaus die noch vor Ort lebenden Personen nach ihrem Einverständnis; von 300 widersprachen hier sechs. Auch der Autor des Ortsfamilienbuchs Ubstadt verzichtete offenbar auf zivile Personenstandsregister und wertete die Kirchenbücher bis 1905 vollständig aus. Jüngere Daten sind gekürzt aufgenommen, es sei denn, dass sie bereits an anderer Stelle (Literatur, Grabinschriften, Todesanzeigen usw.) publiziert waren. Lediglich der Bearbeiter von Philippsburg hat für die Zeit ab 1870 die Standesregister der politischen Gemeinde, ebenfalls bis 1905 ausgewertet. Bis dahin geborene Einwohner sind unter eigenen Familiennummern mit Ehe- und Sterbedaten bis weit ins 20. Jahrhundert noch aufgenommen. Aus Sicht des Rezensenten ist zwar ein klarer zeitlicher Schnitt die beste Methode, doch sind im Interesse der Nutzer auch andere Lösungen vertretbar, sofern sie konsequent befolgt und in der Einleitung unmissverständlich dargelegt werden.

Die Unterscheidung von Lebensdaten und Kasualien, also Geburt/Taufe sowie Tod/Beerdigung, wird lediglich im Band Ubstadt konsequent vorgenommen, die anderen Bearbeiter verzichteten auf die - zugegebenermaßen nicht selten schwierige - Differenzierung. Todesursachen sind insgesamt relativ selten genannt, am ehesten noch in Jöhlingen. Ob diese schon in den Primärquellen fehlen oder aber die Bearbeiter auf deren Wiedergabe verzichteten, muss dahingestellt bleiben. Dass die Jöhlinger Autorin aus Rücksicht gegenüber Nachkommen besonders sensible Angaben wie Mord und Selbstmord nicht wiedergab, ist verständlich. In solchen Fällen empfiehlt sich eine unverfängliche Bemerkung beim Todesdatum (z. B.: "nähere Angaben siehe Sterbebuch").

Mitunter irritierend ist die Darstellung geschätzter Daten, insbesondere bei fehlenden Geburtsjahren. Solche Schätzungsangaben sind dann erforderlich, wenn sich die Geburt aufgrund einer späteren Altersangabe (meist beim Tod) errechnen lässt. Wie bei Jöhlingen mit vorgesetztem "err." praktiziert, sollten Schätzungen aber auf diese Fälle begrenzt bleiben. Warum die anderen Autoren vielfach selbst dann auf ungefähre Geburtsjahre tippten, wenn eine Familie nur einmal am Ort erscheint und man über das Alter der Eltern dabei völlig im Ungewissen ist, wäre höchstens mit programmbedingter Eingabepflicht zu begründen - sowohl bei Büchenau als auch bei Ubstadt jedoch finden sich auch Personen ohne jegliches Geburtsjahr. Die tatsächlichen Daten können durchaus Jahrzehnte von solchen Angaben entfernt liegen. Absolut widersinnig sind grob geschätzte Jahresangabe mit "err." (z. B. Philippsburg Nr. 2), auch die Lösung "um" (z. B. Büchenau 499) sollte nur bei existenten Altersangaben Verwendung finden. Höchstens ein "vor" (z. B. Büchenau 500) erscheint hier noch vertretbar. Etwas anderes ist es, wenn - ebenfalls für Büchenau (wo das Sterberegister erst 1717 einsetzt) - aus weltlichen Quellen oder aus dem Heiratseintrag eines Nachkommen eine Eingrenzung des Todesjahres ermöglicht wird. Dies ist ein besonderer Service für den Leser.

Eine aus sprachgeschichtlicher Sicht willkommene Bereicherung ist die Berücksichtigung von Namenvarianten, insbesondere bei den Familiennamen. Ein Problem stellt dann aber die alphabetische Sortierung dar, weshalb man sich auf eine Normalform festlegen muss. Bei Ubstadt sind viele Varianten wiedergegeben und zwar direkt bei der jeweiligen Kleinfamilie nachgestellt in Klammern. Sie erscheinen auch im Index. Bei konsequenter Beachtung ist dies wohl die beste Lösung. Bei Jöhlingen und wohl unvollständiger auch bei Büchenau stehen Varianten in den Überschriften zu Beginn des neuen Familiennamens. Bei Philippsburg indes sind Abweichungen nur vereinzelt zu finden. Die Vornamen haben alle Autoren vereinheitlicht, was sinnvoll erscheint; Rufnamen bei Doppelnamen sind indes nirgendwo gekennzeichnet - hier hat manches Genealogieprogramm noch Defizite.

Eine besondere Herausforderung stellt auch im Zeitalter der elektronischen Kirchenbuchverkartung die Erschließung des Familienteils über Register dar. Es ist nämlich nicht damit getan, die vom Programm geleistete Indizierung einfach und kritiklos zu übernehmen. Alle vier anzuzeigenden Bände sind mit Familiennamen- und Ortsregistern versehen, die Bände Philippsburg und Ubstadt besitzen darüber hinaus einen Berufsindex und letzterer einen "Einzelindex aller Frauen mit Ehemännern". Hervorzuheben sind die Zusatzangaben der heutigen Gemeindenamen beim Ortsregister von Philippsburg und Büchenau (dort zusätzlich noch Postleitzahlen), ein gutes Verweissystem bei den Familiennamen von Ubstadt, die Ausgabe der Familiennamen im dortigen Ortsregister und der platzsparende, allerdings nicht ganz so übersichtliche Fließtext bei Jöhlingen. Philippsburg wirft die 2wichtigsten" Familiennummern fett aus (allerdings nicht regelmäßig und teils inkonsequent), außerdem ist hier zu bemängeln, dass besonders beim Berufsindex die Zahlen häufig nicht korrekt sortiert sind. Ein Manko wird bei allen vier Bänden mehr oder weniger stark deutlich, wie Stichproben ergaben: Obwohl jeweils behauptet wird, dass "alle" Familiennamen und Orte indiziert seien, fehlen solche aus den Bemerkungsfeldern generell (Philippsburg, Ubstadt) oder doch zumindest nicht selten (Büchenau, Jöhlingen). Unter diesen Begriffen befinden sich nicht etwa nur belanglose Ergänzungen, sondern auch Namen der Großmütter oder auswärtiger Ehepartner der Kinder. Man sollte sich also durchaus die Mühe machen und die Inhalte dieser Bemerkungsfelder nachindizieren, wie es zumindest bei einem der verwendeten Programme über spezielle Felder möglich ist. Andernfalls ist solches vor dem Druck durch manuelle Ergänzung der Indizes noch erreichbar.

Alle Autoren haben ihr Ortsfamilienbuch über die Kirchen- bzw. Standesbücher hinaus mehr oder weniger mit weiteren Quellen bereichert, so fast überall mit Daten aus anderen Ortsfamilienbüchern. Bei Büchenau sind außer den bereits genannten Unterlagen ein Bürgerbuch sowie Archivalien aus dem Generallandesarchiv Karlsruhe (Auswanderungs- und Nachlassakten sowie die sogar im Vorspann publizierten Steuer- und Leibeigenenverzeichnisse von 1495/1530) besonders zu erwähnen, bei Jöhlingen sind es ebenfalls Dokumente aus dem gemeindlichen und staatlichen Archiv (u. a für den jüdischen Bevölkerungsanteil) - auch hier wurden die Emigranten stark berücksichtigt. Bei Ubstadt ist sehr zu begrüßen, dass Ergänzungen, etwa aus der Literatur, im Hauptteil bei der jeweiligen Einzelfamilie mit Quellenangaben vermerkt sind, so zum Beispiel für Prof. Franz Josef Mone, dem langjährigen Direktor des Generallandesarchivs Karlsruhe, der 1820 in Ubstadt heiratete. Weitere erfreuliche Ergänzungen, die über den Mindest-Standard hinaus reichen, sind der ortsgeschichtliche Überblick für Jöhlingen sowie ausführliche Gefallenenlisten der beiden Weltkriege (mit genealogischer Zuordnung) für Ubstadt. Allen Bearbeitern ist für ihre zeitintensive Arbeit zu danken, mit der das ehemalige Land Baden mittlerweile über mehr als 130 Ortsfamilienbücher verfügt, die freilich bezüglich Format, Layout und Methodik sehr vielfältig sind. Auch die nun angezeigten vier Bände weisen eine Reihe von Unterschieden auf. Wenngleich es Mindestanforderungen - wie die Sortierfolge oder den Abdruck von Quellenverzeichnissen und Indizes - gibt, die im Interesse der Nutzbarkeit unbedingt beachtet werden sollten, kann man häufig nicht von "richtigen" oder "falschen" Entscheidungen sprechen. Den Bearbeitern sollten durchaus Freiheiten für unterschiedliche Lösungen verbleiben. Wichtig erscheint dem Rezensenten jedoch, dass die gewählten Wege einerseits gut durchdacht sind und zum anderen die Grundsätze der Bearbeitung in einem einleitenden Teil für die Leser ausführlich dargelegt werden.

Kontantin Huber verfasst für: Genealogie. - 2009, 2. - S. 566- 570.

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