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Von Nordwestsachsen lag bisher nur für die Kirchgemeinde Wiederitzsch nördl. Leipzig ein gedrucktes Ortsfamilienbuch vor. Es ist deshalb hocherfreulich, daß Frau Manig (im Vorwort sich selbst Ingeburg nennend), die seit vielen Jahren bei den Leipziger Genealogen bekannt und aktiv ist, nunmehr ein Buch für eine zweite Gemeinde, nämlich Großbuch nördl. Lausick, fertiggestellt hat.
Es ist eine im Hauptteil gediegene Arbeit mit einem ansprechenden Druckbild. Die Generationen sind, wie es sich für ein ordentliches Ortsfamilienbuch gehört, untereinander durch die Familienziffern verknüpft. Die Ortsfremden sind einbezogen. Die Pateneintragungen wurden daraufhin ausgewertet, ob sich daraus Ergänzungen ergeben, was besonders bei den Namen der Ehefrauen der Fall war. Bei den Familiennamen sind abweichende Schreibweisen aufgeführt. – Nur die Register hätte man sorgfältiger arbeiten müssen: Das Ortsregister ist verdruckt und die Seiten ineinander verschoben (hat es da gar keine Korrektur gegeben?), und was sollen z.B. die rund 600 Familienzahlen hinter dem Ortsnamen Großbuch? Die schlägt doch niemand nach, weil er im Buch selbst viel schneller ist. Hinter Großbardau stehen rund 50 Zahlen. So etwas macht doch viel mehr Sinn, wenn man Orts- und Familiennamen kombiniert, also z.B. Großbardau südwestl. Grimma: Aurich 12, Bahlig 17 usw. Auch das Register der Personennamen sollte sich nur auf die Familiennamen beschränken, die nicht bereits in der alphabetischen Ordnung des Familienteils enthalten sind.
Wenn die Familiengeschichtsforscher für ihre Arbeit werben und sich bei den Pfarrämtern die Türen offenhalten wollen, dann ist ein gutgearbeitetes Ortsfamilienbuch eine der besten Empfehlungen in allen Nachbargemeinden. D.h. die AMF sollte sofort nach dem Erscheinen eines neuen Buches sechs bis zehn Freiexemplare in alle Nachbargemeinden versenden, und diese von vornherein bei der Kalkulation des Preises und der Auflagenhöhe berücksichtigen. Da bei diesem Buch bei einer 2. Auflage die Register völlig neu bearbeitet werden müssen, sollte man eine 2. berichtigte und verbesserte Auflage (angesichts der geringen Auflagenhöhe der 1. Auflage) bald ins Auge fassen und mit Schenkexemplaren bei den nordwestsächsischen Kirchgemeinden für die Genealogie werben. Die AMF wäre auch gut beraten, wenn sie solche Freiexemplare durch einen Zuschuß an ihren OFB-Druckfonds stützen würde.
Volkmar Weiss, in Familie und Geschichte 11. Jahrgang (2002) S. 334