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Sperrfristen in Archiven

Als Sperrfrist oder Schutzfrist bezeichnet man im Archivwesen die Frist, innerhalb der Unterlagen nicht von Benutzern eingesehen werden können.

Hier werden zukünftig bekannte Fristen aufgeführt. Wenn Sie neue / andere Fristen erfahren, dann teilen Sie uns das bitte unter Angabe der Quelle per E-Mail an info(at)dagv.org oder mittels Kontaktformular mit.

Personenstandsregister in Polen

Mit dem 01.03.2016 hat sich eine Änderung für die Archivierung der Personenstandsregiter in Polen ergeben: Geburtsregister werden nach 100 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren an die Archive übergeben.
Bei der Übergabe an die Archive sind Übergangsfristen zu berücksichtigen.
Quelle: Pommerscher Greif

 

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