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Aktuelle Artikel im Blog:
Als Sperrfrist oder Schutzfrist bezeichnet man im Archivwesen die Frist, innerhalb der Unterlagen nicht von Benutzern eingesehen werden können.
Hier werden zukünftig bekannte Fristen aufgeführt. Wenn Sie neue / andere Fristen erfahren, dann teilen Sie uns das bitte unter Angabe der Quelle per E-Mail an info(at)dagv.org oder mittels Kontaktformular mit.
Mit dem 01.03.2016 hat sich eine Änderung für die Archivierung der Personenstandsregiter in Polen ergeben: Geburtsregister werden nach 100 Jahren, Heiratsregister nach 80 Jahren an die Archive übergeben.
Bei der Übergabe an die Archive sind Übergangsfristen zu berücksichtigen.
Quelle: Pommerscher Greif