*) Hierzu bitte im Mitgliederbereich anmelden.
Aktuelle Artikel im Blog:
Ordentliche Mitglieder der DAGV können werden
die wissenschaftlichen Zwecken auf dem Gebiete der Genealogie und / oder Heraldik dienen.
Siehe Satzung (PDF, Link) § 9, Abs.(1): Jedes ordentliche Mitglied leistet einen Jahresbeitrag in Höhe des um die Zahl seiner beitragszahlenden Mitglieder am Anfang des eigenen Geschäftsjahres vervielfachten Jahresgrundbeitrages, mindestens das Hundertfache dieses Jahresgrundbeitrages.
Ab 2010: 0,40 € Grundbeitrag pro Mitglied, mindestens 40,-- € im Jahr bis 100 Mitglieder.
Mitgliedsvereine erhalten aufgrund ihrer Mitgliedschaft Leistungen aus dem Kooperationsvertrag mit dem Verein für Computergenealogie. Aktuell sind dies u. a.:
Mitgliedsvereine ohne eine eigene Webseite können so auf sich aufmerksam machen und auf Wunsch auch eine Seite als Subdomain der DAGV erhalten. Sprechen Sie den Webmaster darauf an.
Genealogische Anfragen an die DAGV werden über das Tool OsTicket bearbeitet oder ggf. weiterverteilt. Hier können Mitgliedsvereine ebenfalls mitarbeiten und ihre Anfragen über eine besondere Mailadresse, z. B. anfragen (at) verein.de einlaufen lassen, die dann selber bearbeitet und beantwortet oder an andere Agenten weitergereicht werden können.
Die DAGV ist als gemeinnützig und wissenschaftlich tätig anerkannt. Dies bedeutet für Sie als Mitglied, dass der Mitgliedsbeitrag bei der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Bei Mitgliederbeiträgen über 100 € wird die Steuer- bescheinigung per E-Mail oder Post zugestellt. Der letzte Freistellungsbescheid für die Jahre 2017 - 2019 datiert vom 01.03.2021.
DAGV,
Vereinigte Raiffeisenbanken
VR Bank Bamberg-Forchheim eG
IBAN DE59 7639 1000 0000 9396 09
BIC GENODEF1FOH